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Niedrigschwellige Betreuung

Meine Dienstleistungen betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind

1.
Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie
2.
Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht,
mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter im Rahmen der Begutachtung als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt haben, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
(2) Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:
1.
unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2.
Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
3.
unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4.
tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5.
im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6.
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7.
Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8.
Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9.
Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
10.
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
11.
Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
12.
ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
13.
zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellen. 

Versicherte, die diese Voraussetzungen erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt.

Pflegebedürftige, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden jedoch nur bis zu einem Betrag in Höhe von 104 Euro monatlich ersetzt.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung oder Entlastung. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen u.a. im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen 
der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote, die gefördert oder förderungsfähig sind.

     Hier sind Sie also bei mir bei so einem, nämlich meinem qualitätsgesicherten, nach Landesrecht anerkannten Niedrigschwelligen Betreuungsangebot, das die Betreuung von Pflegebedürftigen übernimmt sowie pflegende Angehörige entlastet und beratend unterstützt.

Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der meiner Betreuungs- und Entlastungsleistungen Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Soweit für die entsprechenden Leistungsbeträge in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden, können die anspruchsberechtigten Versicherten unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen Leistungen niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote zusätzlich zu den Beträgen von 104 € oder 208 € in Anspruch nehmen. Der nach Satz 1 für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrags für ambulante Pflegesachleistungen nicht überschreiten. Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sind sicherzustellen. Die Aufwendungen, die den Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach Satz 1 entstehen, werden ebenfalls erstattet.

Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel nur auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen Vorlage entsprechender Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen.

Dies bedeutet, dass man an sich zunächst verausgaben muss. Wer damit jedoch Schwierigkeiten hat, kann mir eine Abtretungserklärung über meine erbrachten Dienstleistungen abgeben. Ich habe dafür ein Formular und kümmere mich dann selbst um die Erstattung meiner Dienstleistungen. 

Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Sie haben diese Leistungen von Ihrer Krankenkasse (Pflegekasse) nicht bekommen? Ich helfe Ihnen auch bei der Antragstellung.

Bei mir können Sie sich einer qualitativ gute allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung sicher sein. Davon dürfen Sie bei mir als examinierter, staatlich anerkannter Altenpflegerin ausgehen. Die Dienstleistung sollte man sich nicht allzu einfach vorstellen. Wer diese Aufgabe professionell und liebevoll wahrnehmen will, sollte die Fähigkeit haben, das Herz eines Menschen aufzuschließen, auf die Lebensgeschichte eines Menschen (seine Biografie) einzugehen und seine (auch daraus abgeleiteten) Bedürfnisse zu erfüllen. Es geht also auch darum, sich eines Menschen anzunehmen und ihm die Liebe zu geben, welche er von seinen Mitmenschen erwarten darf, so wie ich dies aus meiner ehemaligen Heimat Vietnam kenne.

Meine Dienstleistungen sind auch ein interkulturelles Angebot, also nicht nur für deutsche, sondern auch für vietnamesische Pflegebedürftige, wie auch für jeden anderen ausländischen pflegebedürftigen Menschen. Ich spreche übrigens nicht nur gut deutsch, sondern auch noch gut vietnamesisch.

Es lassen sich bei meinen Dienstleistungen in einige besondere Serviceorientierungen untergliedern, die sie oben rechts anklicken können.